Genossenschaftswohnung – beim Kauf zu viel bezahlt

Präzedenzurteil: Genossenschaft Atlas rechnete Wohnungskauf falsch ab

Die Atlas Wohnbaugenossenschaft bereicherte sich bei einem Käufer um tausende Euro. AVIA Rechtsanwälte gewinnt den einen Präzedenzprozess. Hunderte Genossenschafts-Geschädigte auch bei anderen Genossenschaften vermutet.

Wir von AVIA Rechtsanwälte haben Ende April 2016 einen folgenschweren Präzedenzfall gegen die niederösterreichische Wohnbaugenossenschaft Atlas vor dem Landesgericht Wr. Neustadt in zweiter Instanz gewonnen. Inhaltlich ging es um eine falsche Abrechnung beim Verkauf einer 70 Quadratmeter Genossenschaftswohnung. Konkret wurde der geleistete Finanzierungsbeitrag beim Kauf unzureichend angerechnet. Rund 3.300 Euro wurden beim Kauf der Wohnung zu viel bezahlt.

Wir vermuten dahinter Methode. Die Wohnbaugenossenschaft Atlas hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Verkäufen von Genossenschaftswohnungen bereichert, weil sie die Wohnrechtsnovelle aus dem Jahr 2000 nicht berücksichtigte. Wir gehen davon aus, dass auch andere Wohnbaugenossenschaften die Wohnungsverkäufe falsch berechnet haben. Generell sollte sich jeder Käufer einer Genossenschaftswohnung, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurde, nochmals seine Kaufunterlagen ansehen oder überprüfen lassen.

So finden Sie heraus, ob Sie beim Kauf Ihrer Genossenschaftswohnung zu viel bezahlt haben

  • Sie haben eine Genossenschaftswohnung gekauft, die vor Juli 2000 gebaut wurde (baubehördliche Benützungsbewilligung kann bei der Gemeinde erfragt werden).
  • Sie haben für diese Genossenschaftswohnung bei Anmietung einen Finanzierungsbeitrag bezahlt.

Möglicherweise hat die Genossenschaft den von Ihnen geleisteten Finanzierungsbeitrag auf Ihren Kaufpreis zu gering angerechnet. Sie haben daher einen zu hohen Kaufpreis bezahlt und Ihnen steht somit ein Rückforderungsrecht zu.

Avia Rechtsanwälte Florian Knotke und Alexander KnotekAVIA Rechtsanwälte Florian Knotke und Alexander Knotek

Wir überprüfen Ihren Anspruch kostenlos

Wir benötigen vorab den Mietvertrag sowie den Kaufvertrag der Genossenschaftswohnung. Nach positiver Prüfung besprechen wir mit Ihnen persönlich die Durchsetzung Ihres Rückforderungsanspruches.

Senden Sie uns beide Verträge mit Ihren Kontaktdaten am besten direkt an info@avia-law.com und wir melden uns bei Ihnen.

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